Was wir Schützenfest dürfen!
Liebe Schützenbrüder,
in den vergangenen Tagen lag der Reproduktionsfaktor oder auch R-Wert laut RKI in unserer Gegend unter 1. Das heißt, ein Mensch steckt im Schnitt weniger als einen anderen an. Um einen Anstieg der Fälle zu vermeiden, genügt es zufolge nun, die Kontakte der Menschen etwas zu reduzieren.
Erst jetzt lernten wir nach und nach, welche Dinge mit welchen Vorsichtsmaßnahmen wieder gelockert werden könnten. Wir lernen mit Corona umzugehen.
Zu den beiden vorherigen Schützenfesten in Münchrath und Neukirchen war noch viel verboten. Bei uns ist es nun zum ersten Mal erlaubt, sich wieder zu treffen. Nutzt die Freiheiten aus, aber überstrapaziert sie bitte nicht, wir sollten als erstes Schützenfest Vorbild sein.
Was ändert sich mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan beim Kontaktverbot?
Ab dem 30. Mai dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen.
Wichtig: Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen – für den Fall einer Infektion mit dem Coronavirus – für vier Wochen nach dem Zusammentreffen sichergestellt werden kann.
Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.
Was ist mit der „Rückverfolgbarkeit“ gemeint?
Im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus müssen den Gesundheitsbehörden Kontaktdaten von Personen, mit denen man zusammengetroffen ist, benannt werden können. Damit diese Kontakte rückverfolgt werden können, müssen Gastgeber alle anwesenden Personen mit Namen, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts dokumentieren.
Welche Regeln gelten für die Gastronomie?
An einen Tisch dürfen maximal zehn Personen. Weiterhin sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit zu treffen.
Details als Auszug, wer sie lesen mag:
1. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
2. Reservierungen sollten soweit möglich genutzt werden. Gästen muss ein Platz zugewiesen werden (Sitzplatzpflicht).
3. Gästen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion, ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern.
4. Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren.
5. Tische sind so anzuordnen, dass a. zwischen den Tischen mindestens 1,5 m Abstand vorliegt.
17. Das kann … auch eine größere Geduld der Gäste für die zusätzlichen Arbeitsschritte erfordern.
Wie verhält es sich mit Picknicken und Grillen?
Das Picknicken ist seit dem 20. Mai 2020 im öffentlichen Raum wieder erlaubt – unter Beachtung des Kontaktverbots und des Mindestabstands. Das Grillen im öffentlichen Raum bleibt untersagt.
Abgeleitet aus:
Microsoft Word – 2020-05-27_Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO ab 30.05.2020_Lesefassung.docx
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus
Auch wenn wir mehr dürfen als unsere Vorgänger und die nachfolgenden Schützenfeste sich noch weiter öffnen dürfen, sollten wir in Kapellen auf drei grundsätzliche Regeln nicht verzichten:
- der Verzicht auf Großveranstaltungen
- die Hygieneregeln
- aber vor allem die Wahrung der Abstandsregeln. (keine Umarmungen, Händeschütteln untereinander oder mal einen anderen Tisch auf ein Schwätzchen besuchen)
Die Wirte und Geschäftsleute werden es Euch danken. Wir sollten aus den Fällen in Leer und Göttingen lernen, kein Wirt will 25.000 € und kein Schütze 200 € Strafe bezahlen. Damit ist keinem gedient.
Steigen die Infektionszahlen wieder an, müssen schnell wieder Maßnahmen ergriffen werden.
Wichtig ist, dass alle am Ball bleiben – nur Treffen in kleinen Gruppen, Masken tragen, wenn man sich in Räumen aufhält und mit Menschen zusammen ist, die man nicht kennt.
Ich persönlich versuche es auch in meinem privaten Umfeld so zu halten.
Feiert ein bisschen und haltet Euch an die Regeln, denn wir wollen uns alle im nächsten Jahr gesund wiedersehen.
Herbert Rösgen
Präsident Bürger-Schützen-Verein Kapellen/Erft 1936 e.V.
Liebe Schützenbrüder und Kapellener Bürger,
am nächsten Wochenende haben wir unseren Termin zum Kapellener Schützenfest. Wegen der Coronakrise können wir das Fest nicht in unserem üblichen großen Rahmen feiern. Es wird keine Umzüge und Paraden geben, das Schützenzelt und der Kirmesplatz sind nicht aufgebaut.
Trotzdem wollen wir durch dieses historische Ereignis nicht mit unseren Traditionen brechen. Im großen Festzelt können wir nicht alle zusammen feiern, aber gerade öffnet sich mit den ersten Lockerungen die ein oder andere Möglichkeit in kleineren Gruppen. In den nächsten Tagen werden wir darüber berichten.
Deshalb wollen wir uns nicht „unterkriegen“ lassen. Lasst uns unser Dorf schöner machen!
Jeder wie er kann und darf, soll bitte sein Haus, seine Straße und unser ganzes Dorf mit Fahnen, Wimpeln, Blumen, Girlanden und Schildern schmücken, so wie wir es auch ursprünglich geplant haben. Vielleicht hilft uns das, die schwierige Zeit besser zu überstehen. Wir sollten uns dennoch einige Tage gönnen, in denen wir die Sorgen unserer Zeit ein wenig vergessen.
Aber beachtet die Abstands- und Hygieneregeln, denn wir wollen uns ja alle im nächsten Jahr wiedersehen.
Mit Schützengruß
Herbert Rösgen
Präsident Bürger-Schützen-Verein Kapellen/Erft 1936 e.V.
Liebe Schützenkameraden,
am 29.05.2020 um 19 Uhr wäre es soweit gewesen: Oberst- und Königsehrenabend unseres Bürger-Schützen-Vereins.
In einer Videobotschaft möchte sich unser Oberst Heinz-Willi Otten mit einigen Worten an euch richten. Dieses Video könnt ihr euch ab Freitag, den 29.05.2020, 19 Uhr auf der Webseite stream.bsv-kapellen.de bzw. auf unserem YouTube-Kanal anschauen.
In schwierigen Zeiten wie diesen müssen wir zusammenstehen. Daher wird es eine Gutschein-Aktion geben, mit der ihr die lokalen Betriebe, die an der Akion teilnehmen, unterstützen könnt.
Aber seht selbst und bleibt gesund!