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Einladung schriftliche Vollversammlung 15.10.21

Liebe Schützenkameraden

anbei findet ihr die Einladung zur schriftlichen Vollversammlung am 15. Oktober 2021.

Ich bitte euch diese wieder fleißig in euren Korps und Formationen zu verteilen.

Danke für eure Hilfe!


An die

Mitglieder des Vorstandes und erweiterten Vorstandes des BSV Kapellen/Erft

Die Postempfänger der Züge und Formationen des BSV Kapellen/Erft

Kapellen, den 2. Oktober 2021

Einladung zur Vollversammlung in Schriftform
des Bürger-Schützen-Vereins am 15. Okt. 2021

Tagesordnung:

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Erläuterungen zur Beschlussfähigkeit
  2. Protokoll der schriftlichen Jahreshauptversammlung vom 4. Dezember 2020
  3. Kassenbericht
  4. Entlastung des Vorstands, vertagen auf nächste körperliche Versammlung
  5. Nachlese des laufenden Schützenjahres
  6. Gegebenenfalls Anträge
  7. Allgemeine Informationen bzw. Verschiedenes

Wir weisen darauf hin, dass die Offiziere (bzw. Postempfänger) satzungsgemäß verpflichtet sind, die
Einladung inhaltlich ihren Zugmitgliedern bekannt zu geben. Vor allem auch in diesem Jahr, da es
sich um eine ungewöhnliche Form handelt. Die Veröffentlichung der Einladung erfolgt auch auf der
Homepage www.bsv-kapellen.de. Sie gilt damit als bekannt gegeben.

Zur weiteren Erläuterung:
In unserer Satzung ist die Schriftform einer Voll- oder Jahreshauptversammlung nicht genannt. Da
dies in der Coronazeit für viele Vereinssatzungen ein Problem darstellt, hat der Gesetzgeber mit
Gesetz „zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht“ (Art. 2 § 5) eine weitere Möglichkeit für alle Vereine eröffnet. Wir müssen
laut Satzungsstatuten sowohl die Vollversammlung als auch die Jahreshauptversammlung abhalten.
Die Vollversammlung wird üblicherweise als Vorbereitung für das kommende Schützenfest genutzt.
Da dies auch in diesem Jahr nicht sinnvoll ist, wollen wir Euch in Schriftform über die schwierigen
letzten Monate unterrichten und einen Ausblick für die nächsten Wochen geben.
Die Schwierigkeit bei einer schriftlichen Versammlung ist die Beschlussfähigkeit. Der Gesetzgeber
hat hier hohe Hürden gesetzt. Bei einem Beschluss, durch z.B. einen Antrag eines Mitglieds, ist er
nur dann gültig, wenn mindestens 50% der Mitglieder (momentan 276) schriftlich geantwortet
haben

Da wir aus unserer Sicht keine dringenden Beschlüsse durchführen müssen, haben wir darauf
verzichtet. Wer also zu dieser Veranstaltung einen Antrag stellt, muss sich dieser Rahmenbedingung
bewusst sein. Wir empfehlen Anträge auf die nächste körperliche Versammlung zu verschieben, falls
aus Eurer Sicht nicht dringender Handlungsbedarf geboten ist.
Anträge müssen 6 Wochen vorher gestellt werden.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Bürger-Schützen-Verein 1936 e.V. Kapellen/Erft
Nils Rösgen
Geschäftsführung